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Heraldik - Wappenkunde 

 

 mein Familienwappen

von mir entworfen im April 1995 und seitdem in Gebrauch

 

Was ist Heraldik eigentlich?

Die Heraldik ist genau wie z. B. die Genealogie (Familien- oder Ahnenforschung), die Numismatik (Münzkunde), Sphragistik (Siegelkunde) oder Vexillologie (Fahnenkunde) eine der sogenannten historischen Hilfswissenschaften (oder auch Grundwissenschaften). Sie sind als Teildisziplinen der Geschichtswissenschft als solches zuständig für die Aufarbeitung und Erforschung historischer Einzelquellen oder auch ganzer Quellenkomplexe.

Die Heraldik als solches unterteilt sich wiederum in ihre Teilgebiete: Wappenkunst, Wappenkunde und Wappenrecht.

Die Wappenkunst vermittelt die historisch gewachsenen Regeln, nach den ein Wappen sach- und fachgerecht zu gestalten ist.

Die Wappenkunde hingegen befasst sich mit den Regeln wie ein Wappen zu lesen bzw. zu beschreiben ist. Sie bedientsich hierzu einer ganz besonderen Kunstsprache, der sogenannten Blasonierung.

Das Wappenrecht umreißt die Regeln, wer - unter welchen Voraussetzungen - zur Führung eines Wappens berechtigt ist, und nach denen es zu führen ist

 

Eine kleine Einführung

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Was ist ein Wappen und welche Arten gibt es?

Zunächst einmal ist ein Wappen lediglich ein Zeichen oder Sinnbild für eine Person, Personengruppen (Familien) oder Organisationen und Institutionen (juristische Personen). Dieses muß jedoch, um ein Wappen im eigentlichen Sinne zu sein, im Gegensatz zu anderen Zeichen, wie sogenannten Logos oder ähnlichem, in Form eines Schildes gestaltet sein. Auf Grund dieser Definition ist somit - zumindest für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland - zuerst einmal jede natürliche, sowie auch jede juristische Person berechtigt ein Wappen als anzunehmen und zu führen. Umgekehrt hingegen ist es natürlich nicht statthaft ein bestehendes Wappen einer anderen Person als sein eigenes zu führen, nur weil diese Person den gleichen Familiennamen trägt. Maßgeblich ist hier die Abstammung des Wappenführenden vom Wappenstifter. Siehe hierzu auch meinen "kleinen Exkurs in Wappenrecht" im nächsten Abschnitt.

Dieser Schild ist dann in seiner Gestaltung wiederum gewissen Regeln unterworfen, welche die Heroldskunst vorgibt, um allgemein als Wappenschild anerkannt zu werden. Dies betrifft zum einen die verwendeten Farben (Tinkturen) als solche, sowie im Falle einer schwarz-weißen Darstellung die den jeweiligen Farben entsprchenden Schraffuren. Ebenso die Kombination der Tinkturen auf dem Schild und die jeweiligen Schidbilder selbst. Es gilt hierbei zum Beispiel zu unterscheiden nach Heroldsbildern oder -stücken und den sogenannten gemeinen Figuren. Wobei speziell bei den letzteren weitaus nicht alle als heraldisch korrekt gelten.

Bei den Arten von Wappen die es gibt möchte ich hier, auf Grund der Unzahl an Sytematiken zu Kategorisierung, vorerst nur auf 2 Varianten der Einteilung eingehen. Wovon ich die erste, nämlich nach den Trägern der jewiligen Wappen, eigentlich auch nur Aufzählungsweise nennen möchte, da hier glaube ich eine nähere Beschreibung sich erübrigt, wenn man sich die einleitenden Sätze dieses Kapitels und das Thema Wappenrecht im nächsten Kapitel einmal genauer vergegenwärtigt. Die zweite Variante der Einteilung der Wappenarten hingene befasst sich mit dem grundsätzlichen Aufbau der jeweiligen Wappen. Die dritte Variante, die ich hier noch erwähnen möchte, bezieht sich auf den Inhalt des Wappens (sogenannte "redende Wappen").

Wappenarten nach ihren Trägern bzw. der Gesellschaftsschicht, der ihre Träger angehören, wären demnach:

A) private Wappen

  • Adelswappen
  • Bürgerwappen
  • Bauernwappen
  • Handwerker- oder Zunftwappen
  • Verbindungswappen (Studentenwappen)

B) öffentliche bzw. amtliche Wappen

  • kirchliche Wappen
    • die Wappen der kirchlichen Amtsträger (Bischöfe, etc.)
    • die Wappen kirchlicher Gebietskörperschaften (Bistümer, Diözesen)
  • staatliche Wappen
    • Staatswappen
    • Landeswappen
    • Gemeinde- bzw. Komunalwappen

Wappenarten nach dem grunsätzlichen Aufbau des Wappens

 

Wappenarten nach dem Inhalt des Wappens

 

 

Ein kleiner Exkurs ins Wappenrecht

Ein explizites Wappenrecht im engeren Sinne gibt es in Deutschland heute, bzw. eigentlich schon seit Inkrafttreten des Bürgelichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 nicht mehr. Zuletzt waren diesbezügliche Aussagen im Preußischen Allgemeinen Landrecht zu finden. Seit diesem Zeitpunkt leitet sich das Wappenrecht von den grundlegenden Vorschriften des Namensrechtes (§12 BGB) ab.

Nach der obersten Rechtssprechung der Bundesrepublik Deutschland wurde in Ermagelung anderer No der Rechtsschutz des Namens mit allen Konsequenzen auch auf den Rechtsschutz des Wappens, wie auch übrigens auf den Rechtsschutz von Siegeln übertragen.
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